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Code of Conduct (Auszug)


Grundsatzerklärung des Forum Gemeinsames Hanau (FGH) 


Teil 1 - Der Geist und die Haltung

1.1) Gründungsmotiv und Gründungsakt 19.08.2010

Die Wählergruppierung Forum Gemeinsames Hanau mit dem Kürzel FGH wurde von Hanauer Einwohnern und Bürgern mit Migrationshintergrund am 19. August im Jahre 2010 in der Stadt Hanau gegründet. Von Anfang an ist die uneingeschränkte Solidarität und Kooperation zwischen allen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Hanau, das feste Fundament unserer Wählergruppierung. Ziel ist die freie und unabhängige Vertretung der Migrantinnen und Migranten im Ausländerbeirat, der Stadtverordnetenversammlung und in Fachausschüssen und weiteren Organen und Gremien der Stadt Hanau, beginnend mit der Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Ausländerbeiratswahlen am 07.11.2010. Darüber hinaus möchten wir Ansprechpartner für Verantwortliche der Stadtgesellschaft sein, die die Kooperation von demokratisch legitimierten Vertreterinnen und Vertretern der migrantischen Bevölkerung suchen. Wir, die Menschen mit Migrationshintergrund in Hanau, sind nahezu 40% der gesamten Wohnbevölkerung. Diese ist allerdings sehr unterschiedlich. Über 140 Nationen sind unter Ihnen vertreten mit sehr unterschiedlichen Ansichten. Gute Kommunalpolitik in Hanau sollte mit dieser Vielfalt langfristig, auf Augenhöhe gestaltet werden, nicht an ihr vorbei.

 

1.2) Unabhängig und international für ein friedvolles Zusammenleben

Als unabhängige und freie Wählergruppierung, können wir glaubwürdig die Interessen unserer  Wählerinnen und Wähler vertreten, ohne auf parteipolitische Interessenlagen Rücksicht nehmen zu müssen. Im Mittelpunkt unserer Entscheidungen stehen sachliche Argumentationen und die Bedürfnisse, die sich aus dem Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in Hanau ergeben. Unser maßgebliches Ziel ist es zum Wir-Gefühl in unserer Stadt soweit beizutragen, dass sich z.B. der rechtliche Unterschied zwischen ausländischem Einwohner und deutschem Bürger nicht weiter zum Nachteil der ausländischen Bevölkerung in der sozialen Wirklichkeit fortsetzt. Das Ziel ist es, alle Menschen in Hanau zu einen. Daher verdeutlicht unser Motto auch unseren Geist und unsere Haltung am besten: 

„Du. Ich. Wir sind Hanau.“

1.3) Wertefundament

Das FGH der Stadt Hanau bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und der Demokratie als bestmögliche Staatsform. Die Beachtung der freiheitlichen Garantien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für uns oberstes Gebot. Wir lehnen jeden Extremismus ab und wenden uns gegen jede Bestrebung, die eine demokratische Mitwirkung der ausländischen Bevölkerung einengt. Wir betrachten die Stadt und die aktive gleichberechtigte Teilhabe an ihr als Keimzelle des europäischen Freiheitsbegriffs und als bindende Idee für alle in ihr lebenden Menschen. Integration bedeutet für uns, dass die Anerkennung der individuellen oder kollektiven Einzigartigkeiten in der deutschen Gesellschaft das Fundament ist, um kulturelle Vielfalt überhaupt frei entfalten zu können. Es ist für uns der Ausgangspunkt einer jeden gesellschaftlichen Veränderung, um mehr „Demokratie zu wagen“.

 

1.4) Gelebte Werte in der Praxis

Alle Mitglieder des FGH dürfen frei entscheiden. Nach bestem Wissen und Gewissen. In offenen Aussprachen, die immer von Respekt, Achtung und Anerkennung des Anderen geprägt sind, wird die politische Willensbildung oder eine Unternehmung gemeinsam gestaltet und beschlossen.

Das FGH versteht sich als facettenreiche, lebendige, debattenfreundliche, aber auch stets ergebnisorientierte Gruppierung, die sich durch verschiedenartig aufgewachsene und integere Hanauer Persönlichkeiten auszeichnet. Engagement, Inhalt und ein ausgeprägtes Zusammengehörigkeitsgefühl im Dienste der öffentlichen Sache, der res publica, zeichnet unsere Gruppierung aus. Wir bieten ebenso eine möglichst vorurteilsfreie politische, soziale und kulturelle Heimat, wie wir von allen einzelnen Vertretern stets ein ausgeprägtes Miteinander (Teamgeist) erwarten. Nicht die Gruppierung dient dem Einzelnen, sondern der Einzelne fördert stets das Wohl der Gruppierung. Jeder Vertreter der Wählergruppierung verpflichtet sich Schaden von ihr fern zu halten. Das schließt eine Verschwiegenheit bezüglich sensibler interner Absprachen des FGH nach Außen, auch nach Beendigung der Vertretung in den kommunalen Gremien, ein. An entstehende Kosten und Arbeitsaufwände durch gemeinsam beschlossene Unternehmungen beteiligt sich jeder angemessen.

 

1.5) Partizipative und lösungsorientierte Entscheidungen

Durch unsere multiethnischen und multireligiösen Biographien und verschiedenartigsten Professionen besitzen wir die Fähigkeit eine Aufgabe von allen Seiten zu betrachten, um sämtliche Probleme und Chancen in unserer Kommune zu bedenken. Am Ende steht die vermeintlich beste Lösung, die durch einen Beschluss der Mitglieder des FGH herbeigeführt wird. Teamarbeit führt daher zu einem fruchtbaren Wettbewerb der Ideen. Sachbezogene Debatten bündeln das Wissen. Hierfür ist eine aktive Kontaktaufnahme und regelmäßige Informationspflicht eines jeden Mitglieds unerlässlich.
[...]

 

Teil 3 Kandidaten und Mandatsträger des FGH

3.1)

Kandidaten des FGH für Kommunalwahlen in Hanau sind sich hiermit im Klaren, dass die Erfüllung des Wählerauftrags durch das Mandat unweigerlich mit einer möglichst regelmäßigen Teilnahme an öffentlichen Sitzungen des entsprechenden Gremiums, als auch mit der Vertretung in den städtischen Fachausschüssen in direktem Zusammenhang stehen kann. Ebenso sind nach § 86 Abs. 5 HGO Mitglieder des Ausländerbeirats ehrenamtlich tätige Personen im Sinne der §§ 24 bis 27 und §§ 35, 35 a HGO. Sie sind damit in der Rechtsstellung den Gemeindevertretern gleichgestellt und haben alle Rechte und Pflichten gemäß diesen Bestimmungen.

 

3.2)

Die Mandatsträger der Wählergruppierung FGH legen ihr Mandat freiwillig oder auf mehrheitlichen Antrag einer einberufenen Mitgliederversammlung der Wählergruppierung nieder, sofern eine ordnungsgemäße Erfüllung ihres Vertretungsauftrags aus verschiedenen Gründen nicht mehr dauerhaft gegeben ist. Diese Gründe können beruflicher, privater oder sonstiger Natur sein, so dass ein angemessener Zeitaufwand für die Wahrnehmung des Mandats nicht erbracht werden kann. Gelegentliche Sitzungsabwesenheiten aus wichtigem Grund bleiben davon unberührt und sind keine hinreichenden Gründe für eine Mandatsniederlegung.

Wird der Mandatsträger auf Antrag der Mitgliederversammlung der Wählergruppierung zur Mandatsniederlegung aufgefordert, so ist zuvor eine absolute Mehrheit (Zweidrittelmehrheit) der stimmberechtigten Mitglieder nötig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des FGH.

Eine Mandatsniederlegung liegt somit zu aller erst im verantwortlichen Ermessen des Mandatsträgers selbst und dann bei der Mitgliederversammlung der Wählergruppierung FGH, sofern diese durch das Zuwiderhandeln gegen den Geist und die Haltung (Teil I) des FGH durch einen Mandatsträger auf diese Weise reagieren muss. Die Niederlegung ist dem Versammlungsleiter bzw. dem Fraktionsvorsitzenden des FGH in den jeweiligen kommunalen Gremien und den zuständigen Stellen der Stadt Hanau anzuzeigen.

Das niedergelegte Mandat wird gemäß den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) von einem nachrückenden Kandidaten der Liste Forum Gemeinsames Hanau - FGH wiederaufgenommen.Das FGH wird nach Außen durch den Vorstand und den Mandatsträgern vertreten. 

 

Grundsätzlich wird im FGH eine Trennung von Amt und Mandat angestrebt.

Der Code of Conduct wurde von den Vertretern der Wählergruppierung Forum Gemeinsames Hanau - FGH erstmals am 19.08.2010 verabschiedet und soll stets in diesem Sinne im Weiteren nach Antrag und Aussprache in einer hierzu einberufenen Versammlung bei mehrheitlicher Anwesenheit aller Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit weiterentwickelt werden.

Am 09.10.2016 wurde in der Mitgliederversammlung nach ausführlichen Diskussionen einstimmig und somit mit zweidrittel Mehrheit bei mehrheitlicher Anwesenheit aller Mitglieder diese neue Fassung verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Für Fragen schreiben Sie uns bitte eine Mail an:
politik@gemeinsam-hanau.de


Das FGH ist in 2021 nicht wieder zu den Kommunalwahlen angetreten.